Saisonkennzeichen für Oldtimer

Voraussetzungen, Zulassung, Kosten

Der Weg ist frei: Saisonkennzeichen für Autos mit H-Kennzeichen, also Oldtimer, sind in Kürze erlaubt. Der Bundesrat verabschiedete am 10.02.2017 in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) die gesetzliche Grundlage für das neue Kennzeichen; die Umsetzung in der Praxis soll ab Oktober möglich sein. So bietet sich für Oldtimerbesitzer die Möglichkeit, bares Geld zu sparen, denn viele Fahrzeughalter fahren ihre Lieblinge eher im Sommer und parken sie in den Wintermonaten, wenn Schnee, Matsch, Salz o.ä. das Fahrzeug angreifen, lieber in der Garage. Bislang musste aber auch in diesen Monaten Steuer und Versicherung bezahlt werden. Dies ändert sich jetzt mit dem Saisonkennzeichen für Oldtimer.

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Wie sieht das neue Saisonkennzeichen für Oldtimer aus und wie bekomme ich es?

Auf dem Nummernschild wird es eng: Das neue Saisonkennzeichen für Oldtimer kombiniert das Oldtimerkennzeichen, dessen Merkmal das „H“ (für historisch) am rechten Rand des Nummernschildes ist, mit dem Saisonkennzeichen, bei dem zwei Zahlen den Anfangs- und Endmonat des genehmigten Betriebszeitraums definieren.
Wer das Saisonkennzeichen für Oldtimer führen möchte, braucht ein sogenanntes H-Gutachten, das vom TÜV oder einem anderen Sachverständigen durchgeführt wird, um zu belegen, dass sein Auto oder Motorrad die Kriterien erfüllt, die einen Oldtimer auszeichnen. Das bedeutet, das Fahrzeug muss

  • mindestens 30 Jahre alt sein,
  • weitestgehend im Originalzustand mit zeitgenössischer Ausstattung und gut erhalten sein und
  • dem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut dienen.

Diese Bewertung hängt natürlich auch immer vom Wohlwollen des Prüfers ab, denn ob z.B. über die Jahre ausgewechselte Komponenten als originalgetreu bzw. zeitgenössisch bezeichnet werden können, ist kaum eindeutig zu definieren.
Den Zeitraum für die Zulassung kann man, wie beim normalen Saisonkennzeichen auch, frei wählen. Von zwei bis elf Monaten am Stück ist die Anmeldung möglich.

Was ist für die Zulassung notwendig, wenn ich meinen Oldtimer mit einem Saisonkennzeichen ausrüsten möchte?

Neben dem obligatorischen Personalausweis, Reisepass oder einer Vollmacht benötigen Sie beim Gang zur Zulassungsstelle folgende Unterlagen:

  • H-Gutachten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer
  • HU-Bericht
  • Kennzeichen

Steuern, Versicherung, weitere Kosten?

Zunächst müssen sie zwar einige Euro berappen, um Ihr Saisonkennzeichen für Oldtimer zu erlangen, doch auf lange Sicht werden sich diese Investitionen auszahlen.

Für das H-Gutachten und die HU-Untersuchung können Sie jeweils ca. 100 Euro einkalkulieren, die Zulassung schlägt mit ca. 25 bis 30 Euro zu Buche, ein Wunschkennzeichen kostet inklusive Reservierung 12,80 Euro, und das Kennzeichen selbst zwischen 7 und 25 Euro (hier können Sie beim Online-Kauf in jedem Fall Geld sparen).
Die spätere Ersparnis lohnt sich aber: Die ohnehin schon recht günstige Kfz-Steuer für Oldtimer (pauschal 191,73 Euro im Jahr) ist dann nur noch anteilig je nach Anzahl der zugelassenen Monate fällig. Und auch die Versicherung entfällt in den Monaten, in denen Ihr Oldtimer in der Garage steht.