Kfz-Zulassung
Sie haben sich gerade ein neues Fahrzeug gekauft oder sind in eine neue Stadt gezogen? Egal ob es sich um eine Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung handelt: Wer mit einem Fahrzeug am deutschen Straßenverkehr teilnehmen will, muss es vorab bei einer Zulassungsstelle angemeldet haben. Informieren Sie sich deswegen vorab, was Sie bei dieser Behörde erwartet. Wir haben für Sie alle Informationen über die nötigen Unterlagen und Kosten zusammengetragen, die Ihnen helfen, diesen Behördengang möglichst schnell und reibungslos zu erledigen.
Kfz-Anmeldung
Ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes muss bei der jeweiligen Zulassungsstelle des Wohnortes (welche das genau ist, können Sie hier finden) angemeldet werden. Die nötigen Unterlagen ersehen Sie aus der Checkliste weiter unten. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen anmelden wollen, sollten Sie zusätzlich den Kaufvertrag bei sich haben, da einige Ämter diesen verlangen. Für ein persönliches Wunschkennzeichen müssen Sie ca. 15 Euro extra bezahlen, soweit Ihre Kombination noch verfügbar ist. Für Eurokennzeichen besteht noch keine Pflicht. Sie können sich also ein altes Modell, welches meistens sogar günstiger ist, an Ihr Fahrzeug schrauben. Die Anmeldung kostet um die 20 Euro, für die Schilder sind weitere 30 Euro fällig
Kfz-Ummeldung
Auch wenn Sie nur auf die andere Straßenseite ziehen, bei Wohnungs- und Ortswechsel müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. Dafür bekommen Sie einen neuen Fahrzeugschein ausgehändigt. Zusätzlich zu den gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung, (siehe Checkliste) müssen Sie Ihre alten Nummernschilder mitnehmen. Wenn Sie nur innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, können Sie selbstverständlich Ihr altes Kennzeichen behalten. Sollte es Sie in einen neuen Landkreis verschlagen, so benötigen Sie natürlich neue Kennzeichen. Die Ummeldung zieht Ihnen ca. 20 Euro aus der Tasche. Kommen neue Nummernschilder hinzu, kostet das nochmals 30 Euro.
Zulassungsgebühren
Zulassung | Kosten |
---|---|
Neuzulassung | 25 € |
Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes
| 20 € |
Umschreibung aus anderen Zulassungsbezirken | 30 € |
Abmeldung innerhalb des Zulassungsbezirkes | 5 € |
Abmeldung aus anderen Zulassungsbezirken | 10 € |
Wiederzulassung ohne Halterwechsel | 10 € |
Namens-/Adressänderung | 10 € |
Technische Änderungen | 10 € |
Kennzeichen | Kosten |
---|---|
Wunschkennzeichen | 10,20 € |
Wunschkennzeichen mit Reservierung | 12,80 € |
30 € | |
40 € | |
10 € | |
50 € | |
Umkennzeichnung | 30 € |
Stand: Februar 2021
Bestellen Sie Ihr Kfz-Kennzeichen einfach online. Deutlich günstiger als an der Zulassungsstelle!
Sparen Sie Zeit und beauftragen Sie Ihre Kfz-Zulassung online! Warum noch selber anstellen?
Unterlagen für die Kfz-Zulassung
Unterlagen für die Auto-Anmeldung
- Kfz-Brief
- Personalausweis
- Versicherungsdoppelkarte
- durch Dritte Vollmacht
Unterlagen für die Auto-Ummeldung
- Kfz-Brief
- Kfz-Schein Abmeldung
- Versicherungsdoppelkarte
- HU- / AU-Bericht
- Personalausweis
- Kennzeichen
- durch Dritte Vollmacht
Unterlagen für die Auto-Abmeldung
- Kfz-Brief
- Kfz-Schein Abmeldung
- HU- /AU-Bericht
- Kennzeichen
Unterlagen für das Kurzzeitkennzeichen
- Personalausweis
- Kfz-Schein Abmeldung
- Versicherungsdoppelkarte
- durch Dritte Vollmacht
Unterlagen für das Saisonkennzeichen
- Kfz-Brief
- Kfz-Schein Abmeldung
- Versicherungsdoppelkarte
- HU- / AU-Bericht
- Personalausweis
- Kennzeichen
- durch Dritte Vollmacht
Unterlagen für eine Namensänderung
- Kfz-Brief
- HU-Bericht
- Kfz-Schein Abmeldung
Allgemeines zur Kfz-Zulassung
Etliche Reformen bei Unterlagen
So hat der Gesetzgeber im Frühjahr des Jahres 2007 eine Vereinheitlichung der Zulassungsverordnung vorgenommen, damit die Fahrzeughalter mit Anmeldebedarf nicht wie früher erst umständlich herausfinden müssen, welche Unterlagen und Dokumente eigentlich erforderlich sind, damit sie ihr Auto zulassen können bei der Behörde. Nichtsdestotrotz bestehen auch weiterhin je nach Fahrzeug einige Unterschiede, die von Besuchern der Zulassungsbehörden zu berücksichtigen sind.
Schon im Herbst des Jahres 2005 waren im gesamten Bundesgebiet Reformen im Rahmen der Fahrzeug-Zulassung umgesetzt worden durch den Gesetzgeber. So traten die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II an die Stelle des früheren Fahrzeugscheins und -briefs. Allerdings werden diese Unterlagen nur ausgehändigt, wenn Bürger nach dem Stichtag 1. Oktober 2005 ihr Auto zulassen. Eine Umschreibung der Dokumente bei vorher angemeldeten Fahrzeugen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Legen die Verbraucher selbst Wert auf eine Umschreibung, ist mit Kosten in Höhe von meist fünf bis zehn Euro zu rechnen.
Auch Minderjährige können Kfz zulassen
Nicht nur volljährige Halter dürfen ein Kraftfahrzeug anmelden für den Straßenverkehr. Schließlich handelt es sich auch bei Motorrollern und Mofas um Kfz, ganz abgesehen von der Möglichkeit des Führerscheins mit 17. Auch diese Führerscheinbesitzer dürfen ein Kfz zulassen. In diesem Fall ist eine Einwilligungserklärung in schriftlicher Form und die Ausweise beider Erziehungsberechtigter vonnöten.
Bestätigung der Kfz-Versicherung obligatorisch
Von Seiten der Kfz-Versicherung mussten Versicherungsnehmer früher die so genannte Doppelkarte vorlegen. Diese wurde inzwischen durch die so genannte Elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt. Diese kann in digitaler Form übersendet werden, so dass Neukunden deutlich schneller ihr Auto zulassen können und nicht auf die Zustellung der Bescheinigung per Post warten müssen. Auch minderjährige Bürger können ein Auto zulassen. In diesem Zusammenhang muss jedoch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Einheitliche Versicherungsnachweise für mehr Transparenz
Eine wesentliche Veränderung findet sich in diesem Bereich bei der Nachweispflicht der Verbraucher über eine bestehende Kfz Versicherung. Bis vor einigen Jahren mussten Versicherungsnehmer die so genannte Doppelkarte vorlegen, wenn sie ihr Kfz zulassen wollten. Inzwischen verlangen die Zulassungsstellen die eVB-Nummer. Hierbei handelt es sich um die elektronische Versicherungsbestätigung, die für eine raschere und sicherere Nachweisbarkeit des Versicherungsschutzes sorgt. Durch die europaweite Vereinheitlichung ist dafür gesorgt, dass auch dann der Nachweis schnell erbracht werden kann, wenn Fahrzeughalter im Ausland ein Kfz zulassen wollen.
Anmeldung von gebrauchten Kfz und Fahrzeugen aus dem Ausland
Anders verhält es sich bei der Anmeldung eines Kraftfahrzeugs aus dem europäischen oder internationalen Ausland sowie bei Gebrauchtwagen. Die Gebrauchtwagenanmeldung erfordert bei älteren Kfz zusätzliche Dokumente zur Haupt- und Abgasuntersuchung, ergänzend verlangt die Kfz Zulassungsstelle bei Gebrauchtwagenanmeldungen eine Stilllegungsbescheinigung, die sich Käufer vom vormaligen Besitzer aushändigen lassen müssen. Bei Importfahrzeugen können nicht nur die Kosten höher ausfallen. Zusätzlich zu den beiden Zulassungsbescheinigungen, dem Versicherungsnachweis und dem Ausweis der Fahrzeughalter werden in diesem Zusammenhang so genannte Vollgutachten benötigt, um das Kfz anmelden zu dürfen. Des Weiteren ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, sofern das Kfz in einem Land erworben wurde, dass nicht zur Europäischen Union gehört.
Besondere Anforderungen stellt der Gesetzgeber an die Fahrzeughalter, wenn die Anmeldung für einen Verein oder zu gewerblichen Zwecken vorgenommen werden soll. Entsprechende Nachweise wie ein gültiger Gewerbeschein oder ein Handelsregisterauszug gelten bei solchen Vorhaben als obligatorische Dokumente, die beim Besuch der Zulassungsstelle vorliegen sollten.
Wer all diese Punkte berücksichtigt, wenn es daran geht, das neue Kfz anzumelden, erspart sich einen erneuten Besuch, falls doch einige der erforderlichen Dokumente fehlen. Stellt man fest, dass vielleicht die Codenummer von der Versicherung noch nicht vorliegt oder der Vorbesitzer die Stilllegungsbescheinigung bisher nicht wie vereinbart in die Post gegeben hat, lohnt es sich, ein wenig Druck zu machen. Denn gerade für die Verbraucher, die Kfz anmelden, um selbiges zu beruflichen Zwecken zu nutzen, bedeutet ein zweiter Behördengang unter Umständen sogar einen finanziellen Ausfall. Diesen kann man sich ersparen, indem man rechtzeitig alle Unterlagen sammelt und diese an einem Ort aufbewahrt, an dem man sie auch wirklich wieder findet.
Ausländische Fahrzeuge machen vielfach weitere Unterlagen erforderlich
Soll ein stillgelegter Gebrauchtwagen zugelassen werden, müssen Fahrzeughalter neben den genannten Dokumenten auch die Abmeldebescheinigung einreichen, die eine vormalige Stilllegung bestätigt. Bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland stammen, können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Hier bestehen mitunter Unterschiede zwischen solchen Autos, die aus der Europäischen Union kommen, und Autos, die außerhalb der EU erworben wurden.
In diesem Punkt sollten sich Verbraucher ganz genau informieren, welche Dokumente möglicherweise erst noch zu besorgen sind. Wie bei der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes können auch Fahrzeughalter auch Dritte mit dem Behördengang beauftragen, damit diese das Auto zulassen. Im zeitlichen Zusammenhang mit einem Umzug fehlt es manchmal an der nötigen Zeit für den Termin bei der Behörde. Grundsätzlich müssen in diesem Fall eine Vollmacht des eigentlichen Fahrzeughalters sowie der Personalausweis des Halters für die Zulassung mitgebracht werden. Die Vollmacht ist auch dann verlangt, wenn die Anmeldung für den eigenen Ehepartner erledigt werden soll.
Information zur Zulassung aus dem Internet
Ein häufiger aber ausgesprochen Hinweis zum Schluss: Wer sein Auto zulassen möchte, kann sich schon vorher per Internet informieren, wo die zuständige Behörde ihren Sitz hat und wann die Zulassungsstelle geöffnet hat. Selbst für Langschläfer lohnt es sich, ausnahmsweise früh das Bett zu verlassen. Vielfach beginnen die Sprechstunden bereits in den frühen Morgenstunden. Je früher man vor Ort ist, desto bessere stehen die Chancen, schon nach einigen Minuten mit der Zulassung fertig zu sein.
Zulassung kann durch Bevollmächtigte erledigt werden
Erleichtern beziehungsweise entledigen können sich Verbraucher des Aufwandes mit der Auto Zulassung, indem sie ein Unternehmen mit der Ummeldung beauftragen. So überraschend es für manchen klingen mag. Es gibt kluge Geschäftsleute, die in diesem Bereich einen nicht unerheblichen Bedarf bei den Bürgern erkannt haben. Meist handelt es sich um Firmen, die ohnehin schon Dienstleistungen im Umzugssektor anbieten und ihre Produktpalette um einen weiteren hilfreichen Service erweitert haben. Allerdings sind Angebote dieser Art nicht für jeden Verbraucher der richtige Ansatz. Dafür ist die Auto Zulassung einfach zu wichtig, als dass man sich auf fremde Menschen – auch nicht auf echte Ummeldungs-Profis – verlassen möchte.
Eher verlässt man sich da schon auf Freunde oder Verwandte, wenn einem selbst aus beruflichen oder anderen Gründen einfach die Zeit fehlt, um die dringend erforderliche Auto Zulassung zeitig vorzunehmen. In vielen Berufszweigen überschneiden sich die üblichen behördlichen Öffnungszeiten mit den eigenen Arbeitszeiten, so dass viele Verbraucher einfach auf die Hilfe anderer bei der Zulassungsarbeit angewiesen sind.
In einem Punkt unterscheiden sich die selbst durchgeführten Auto Zulassungen und die Zulassung durch Dritte aber ohnehin: Damit die Prozedur zügig erledigt ist, müssen alle erforderlichen Unterlagen zusammengesucht werden. Bei einer Anmeldung im Auftrag muss zusätzlich zu den im weiteren Verlauf erläuterten Dokumenten und Unterlagen ergänzend eine Vollmacht vorliegen. Unterschiedliche Anforderungen sieht das Gesetzbuch vor bei Neufahrzeugen, Autos vor der erstmaligen Anmeldungen und gebrauchten Kfz, die erneut an- oder umgemeldet werden sollen. Nur wenn alle Unterlagen zusammengestellt sind, macht der Gang zur Zulassungsstelle überhaupt Sinn, denn fehlt nur ein einiges Dokument bei der Auto Zulassung, kann diese vom zuständigen Behördenmitarbeiter verweigert werden.
Haftpflicht für Kfz unbedingt erforderlich bei Anmeldung
An den grundsätzlich nötigen Dokumenten, die beim Kfz anmelden aber stets benötigt werden, ändert sich die stellvertretende Anmeldung durch Freude oder Bekannte nichts. Verändert jedoch haben sich durch die zunehmende Globalisierung das Zusammenrücken der europäischen Staatengemeinschaft die Anforderungen sowie die Namen der erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung des Kraftfahrzeugs. So benötigen die Bürger grundsätzlich zunächst erst einmal eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung, bevor die Zulassung für den Straßenverkehr erfolgen kann. Durch die Ausrichtung der Kfz-Versicherung als Pflichtpolice sorgt der deutsche Gesetzgeber dafür, dass für den Ernstfall – also einen Verkehrsunfall mit Sach- und/oder Personenschäden – der dringend benötigte Versicherungsschutz gegeben ist. Aufgrund der mitunter dramatisch hohen Folgekosten wären die Unfallverursacher häufig kaum imstande, selbst ohne Versicherungsschutz alle Kosten übernehmen zu können
Lange Zeit forderten die Zulassungsstellen im Lande die Vorlage der so genannten Doppelkarte, damit Bürger ihr Kfz anmelden konnten. Die Karten wurden den Versicherungsnehmern von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zugesendet. Im vereinten Europa wurde dieser Nachweis der Versicherungen durch eine Codenummer ersetzt. Auf diese Weise konnte der Anmeldevorgang auch außerhalb des Heimatlandes europaweit deutlich vereinfacht. Benötigt wird natürlich auch weiterhin wahlweise ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass, bei Vorlage eines Reisepasses müssen die Verbraucher zudem eine Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes vorweisen, um ihr Kfz anmelden zu können. Diese Bescheinigung sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, sofern sie nicht zur Hand ist. Ein Ersatz-Dokument lässt möglicherweise eine Weile auf sich warten, denn die Mühlen der deutschen Bürokratie mahlen bekanntlich manchmal etwas langsamer.
Wissenswertes zu den Unterlagen
Fahrzeugbescheinigungen I und II statt Fahrzeugschein und -brief
In den neuen Papieren sind einheitliche Codes leichteren zur Identifizierung zu finden. Ein weiterer Vorteil für die Besitzer der Fahrzeuge: Die veränderten Zulassungsbescheinigungen sind weit besser gegen mutmaßliche Fälschungen geschützt. Verbraucher, die ein älteres Auto zulassen, bekommen von der Zulassungsbehörde die entsprechenden aktualisierten Dokumente, wenn sie Fahrzeugschein und -brief einreichen bei der Anmeldung.
Eine wichtige Rolle spielen die Bescheinigungen I und II auch deshalb, weil die Dokumente im Zuge der zunehmenden Internationalisierung deutlich schnellere Abwicklungen ermöglichen. Für die meisten Bürger hat dieser Aspekt jedoch wohl eher keine Bedeutung, wenngleich immer mehr Konsumenten auch den grenzübergreifenden Autokauf in Betracht ziehen, weil gerade Re-Importe zu teils deutlich günstigeren Konditionen zu haben sind.
Zulassungsbescheinigungen statt Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
Die zweite zentrale Veränderung erleben Fahrzeughalter, die ein älteres Kfz anmelden möchten. Waren früher noch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief erforderlich, wurden diese beiden Dokumente inzwischen durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ersetzt. Einen Austausch müssen Verbraucher mit einem angemeldeten Fahrzeug aber nicht vornehmen lassen.
Wird eine Ummeldung vorgenommen oder ein bereits seit einigen Jahren abgemeldetes Fahrzeug wieder angemeldet, nimmt die zuständige Zulassungsstelle automatisch die Umschreibung der alten Dokumente auf den neuen Standard vor. Hierfür werden allerdings geringe kosten in Rechnung gestellt.
Personalausweis, Gewerbenachweis und Auszug aus Vereinsregister
Zu den weiteren Unterlagen für die Auto-Zulassung gehört ein gültiger Personalausweis, auf dem aktuelle Adresse vermerkt ist. Dieser Hinweis ist vor allem dann wichtig, wenn die Zulassung nach einem Umzug vorgenommen werden soll. Die Ummeldung des Wohnsitzes muss also der Kfz-Anmeldung vorausgegangen sein. Alternativ zum Personalausweis können Behördenbesucher auch einen gültigen Reisepass einreichen, erforderlich ist hier auch eine aktuelle Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes.
Übrigens: Nicht nur Personen im juristischen Sinne können ein Auto zulassen. Auch gewerbliche Anmeldungen oder Anmeldungen für Vereine sind möglich. In diesem Zusammenhang müssen entsprechende Gewerbenachweise oder Auszüge aus den entsprechenden Melderegistern eingereicht werden. Die Anmeldung für eine Firma erfolgt entweder am Sitz des Unternehmens oder im Zulassungsgebiet der jeweiligen Zweigstelle, für die das Auto zugelassen werden soll.
Zulassungsbescheinigungen und Anmeldekosten
Eine wesentliche Veränderung hat sich im Zuge der internationalen Ausrichtung auch bei den eigentlichen Fahrzeugdokumenten ergeben, die vorzulegen sind, will ein Verbraucher ein Kfz anmelden. Bei Anmeldung eines Neuwagens wird inzwischen nicht mehr von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein gesprochen, hier wurden vor einiger Zeit die Bezeichnungen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II eingeführt. Auch sie sind eine Errungenschaft der fortschreitenden Internationalisierung. Bei bereits seit Jahren angemeldeten Kfz hingegen sind die alten Dokumente nach wie vor gültig. Sie werden erst im Zuge einer möglicherweise notwendigen Ummeldung durch die Zulassungsstelle ausgetaucht. Auf Wunsch können Fahrzeughalter den Austausch vornehmen lassen, im Einzelfall können dadurch allerdings Kosten entstehen.
Wünschen können sich Verbraucher, die ein Kfz anmelden möchten, übrigens bei den meisten Zulassungsstellen ein Kennzeichen. Die eigenen Initialen, das Geburtsjahr oder andere wichtige Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind bei den Verbrauchern nach wie vor sehr gefragt. Diesen Extraservice jedoch lassen sich die Behörden von den Kunden mit Gebühren von bis zu 25 Euro bezahlen. Sicherheitshalber kann das begehrte Kennzeichen fürs Kfz schon vorab telefonisch oder idealerweise per Internet vorbestellt werden, damit beim eigentlichen Anmeldetermin alles glatt geht. Die Gesamtkosten für die Anmeldung eines Fahrzeugs aus Deutschland liegen im Regelfall bei höchstens 50 Euro.
Viele Behörden setzen Zustimmung zum Lastschriftverfahren voraus
Wer ein Auto zulassen möchten, muss eine ganze Reihe wichtiger Unterlagen einreichen. Welche Dokumente genau vorliegen müssen, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt. Soll ein vormals stillgelegtes Auto zugelassen werden, gelten bedingt ebenfalls andere Anforderungen. Gleich ist vor allem ein Punkt, wenn Bürger ein Auto zulassen wollen: Immer häufiger ist die Anmeldung zum Lastschriftverfahren Grundvoraussetzung für die Kfz-Zulassung.
Auf diesem Weise wollen die Behörden auf Nummer sicher gehen, damit auch wirklich regelmäßige Zahlungen erfolgen. Ein ernstes Problem können bestehende Steuerschulden sein, wenn Verbraucher ihr Auto zulassen. Hier gilt es vorab Altlasten zu beseitigen, damit die Behörde auch wirklich grünes Licht für den Zulassungswunsch gibt.
Tipps zur Kfz-Zulassung
Zulassung eines Neuwagens
Bei neuen Fahrzeugen ist nicht mehr wie früher die so genannte Doppelkarte im Einsatz, an ihre Stelle getreten ist im März des Jahres 2008 die eVB – die elektronische Versicherungsbestätigung. Mit dieser elektronischen Nachweisvariante wurde die Übermittlung von Versicherungsdaten deutlich beschleunigt. Außerdem erforderlich ist im Rahmen der Auto Zulassung eines Neufahrzeugs ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass samt Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes. Abschließend müssen Sie als Fahrzeughalter bei der Zulassung auch die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II vorlegen können.
Bei vielen Zulassungsstellen wird zudem geprüft, ob Steuerschulden bestehen. Ist dies der Fall, kann die Auto Zulassung mitunter so lange verweigert werden, bis die Schulden beim Finanzamt bereinigt sind. Obligatorisch ist inzwischen bei vielen Zulassungsstellen auch die Einwilligung in das Lastschriftverfahren, über dass die Gebühren und Steuern für die Zulassung eingezogen werden.
Zulassung von Gebrauchtwagen
Soll ein Gebrauchtwagen zugelassen werden, werden ebenfalls ein gültiger Personalausweis/Reisepass, die eVB und die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II benötigt. Bei älteren Fahrzeugen kann alternativ der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief erforderlich sein, Darüber hinaus müssen Bürger bei der Anmeldung gebrauchter Wagen eine entsprechende Abmeldebescheinigung eingereicht werden. Diese wird den neuen Fahrzeughalter vom früheren Eigentümer ausgehändigt. Ergänzend sind die früheren Kfz-Schilder bei der Behörde einzureichen, vielfach müssen auch aktuelle Nachweise über die Durchführung der Hauptuntersuchung – kurz HU – und der Abgasuntersuchung, der AU, vorgelegt werden.
Auch bei der Gebrauchtwagenzulassung kann je nach Region die Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer erforderlich sein. Eigens um eine Zulassungsbescheinigung I und II müssen sich Fahrzeughalter übrigens nicht bemühen. Kommt es zu einer Ummeldung infolge eines Wohnortswechsels, erledigt die Zulassungsstelle automatisch die Umschreibung von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein in die neuen europaweit umgestellten Dokumente. Die Vordrucke für die Einzugsermächtigung erhalten Verbraucher sowohl bei den Zulassungsstellen selbst als auch bei den Finanzbehörden in ganz Deutschland. Unterschrieben vorliegen diese Schriftstücke auch bei einer Auto Zulassung durch Bevollmächtigte.
Saisonale Fahrzeugzulassung
Viele Verbraucher machen auch nur von den so genannten Saisonkennzeichen Gebrauch. Ähnlich wie bei vielen Motorradfahrern nutzen Autofans die Art der Autozulassung, um während der wärmeren und trockeneren Monate des Jahres etwa einen Oldtimer oder ein Cabrio zuzulassen, um im Winter nicht weiterhin Kfz-Steuern zahlen zu müssen, ohne dass die Fahrzeuge die Garage irgendwann einmal überhaupt ihr Winterquartier verlassen. Bei einer solchen Auto Zulassung werden die Beitrage in voller Höhe für den gesamten Zeitraum im Voraus fällig.
Ist die vereinbarte Frist abgelaufen, wird das Fahrzeug automatisch abgemeldet in den Datenbanken der Behörden. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ist dementsprechend außerhalb der vereinbarten Fristen unter Androhung von Bußgeldern untersagt.
Die Auto Zulassung – dies kann trotz des nicht unbedingt geringen Aufwandes beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen – ist in Deutschland und nicht zuletzt auch in ganz Europa deutlich leichter geworden. Wer rechtzeitig alle Dokumente beisammen und ausgefüllt hat und sich zudem frühzeitig informiert, wann die Zulassungsstelle ihre Pforten öffnet, kann den Zeitaufwand extrem gering halten und vielleicht schon nach einigen Minuten die Behörde wieder verlassen, wenn es keine Rückfragen mehr gibt. Dann gilt es nur noch die Kennzeichen abzuholen und schon steht der aktiven
Zeit sparen durch Vorbereiten
Wenn Verbraucher ein neues Kfz anmelden möchten, wissen sie schon vor dem Gang zur Zulassungsstelle – denn dort wird die Anmeldung bekanntlich vorgenommen – bereits eines: Für diesen besonderen Behördengang sollte man lieber etwas mehr als zu wenig Zeit einplanen. Auf eng gesteckte Zeitpläne sollte am Tag der Fahrzeuganmeldung besser verzichtet werden, denn bekanntlich dauert es immer dann etwas länger, wenn man eigentlich längst woanders sein müsste.
Einen wichtigen Beitrag zur Verkürzung der Zeitspanne für die Formalitäten können die Bürger selbst leisten. Und zwar mit einer ganz einfachen Vorgehensweise: Wer frühzeitig alle notwendigen Unterlagen beisammen hat, erspart sich, möglicherweise abermals bei der Kfz Zulassungsstelle erscheinen zu müssen, weil man doch wieder etwas vergessen hat.
Verwechseln darf man die Anmeldung vor allem nicht mit dem Abmeldevorgang. Während die Abmeldung auch bequem durch Dritte vorgenommen werden kann, ohne dass eine Vollmacht durch den Fahrzeughalter ausgestellt werden muss, verhält sich die Lage anders, will man ein Auto anmelden lassen durch eine dritte Person, die vielleicht neben dem beruflichen Alltag etwas mehr Zeit hat oder schlicht mehr Sitzfleisch besitzt. Denn das Ausharren auf den Behördenfluren ist ohne Frage nicht jedermanns Sache. Gut, wenn man jemanden kennt, der im Auftrag die Anmeldung vornehmen oder wenigstens den Platz in der Warteschlange der Zulassungsstelle reservieren kann.
Zulassung selber durchführen?
Wenn Sie Ihr Auto anmelden wollen, können Sie Zeit sparen, indem Sie Ihre Kfz-Kennzeichen direkt online bestellen und mit zur Zulassungsstelle nehmen. Die Zeitersparnis, die ein Online Dienstleister bietet, ist hier nicht von der Hand zu weisen. Weder für die Zulassung noch für die Wahl Ihrer Wunschkennzeichen samt Zubehör müssen Sie hier einen Schritt vor die Tür machen.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Kfz-Anmeldung? Wir haben alles Wissenswerte für Sie.
Sie ziehen um und wollen Ihr Kfz ummelden? Sparen Sie Zeit für den Umzug und informieren Sie sich hier.
Nützliches Wissen rund um Kfz-Kennzeichen – Sparen Sie Zeit und Geld beim Kennzeichen-Kauf.